US-Richtlinien erlauben Kryptowährungen in Pensionsplänen

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Die US-Arbeitsbehörde plant, Kryptowährungen in 401(k)-Pläne aufzunehmen. Wie reagiert FINMA und was bedeutet das für Schweizer Treuhänder?
US-Regelung erlaubt Kryptowährungen in Pensionsplänen
Die US-Arbeitsbehörde hat eine Änderung der 401(k)-Richtlinien vorgeschlagen, die Investitionen in Kryptowährungen ermöglichen soll. «Diese Anpassung spiegelt das heutige Investitionslandbild wider», erklärte Arbeitsministerin Lori Chavez-DeRemer. Der Vorschlag sieht vor, dass Vermögensverwalter Kryptoprodukte in Pensionspläne aufnehmen dürfen, vorausgesetzt sie erfüllen strenge Sicherheits- und Transparenzanforderungen.
FINMA beobachtet US-Entwicklungen
In der Schweiz bleibt die FINMA vorsichtig. Die Eidgenössische Finanzaufsicht hat 2023 klargestellt, dass Kryptowährungen in Pensionskassen nur unter strengen Voraussetzungen zugelassen werden. «Kryptowerte sind nicht genügend reguliert und weisen ein hohes Risiko auf», erklärte ein Sprecher der FINMA. Schweizer Treuhänder müssen aktuell weiterhin auf etablierte Anlageklassen wie Immobilien oder Anleihen zurückgreifen.
Schweizer Banken im Vergleich
Während US-Pläne für Kryptowährungen in Pensionspläne konkret werden, bleibt die Schweiz zurückhaltend. UBS und Credit Suisse haben zwar 2024 Pilotprojekte zur Tokenisierung von Anlagefonds gestartet, aber keine Kryptowährungen in Pensionspläne integriert. Im Gegensatz dazu hat die US-Bank Fidelity bereits 2025 eine Kryptowährungslösung für 401(k)-Pläne lanciert, die Ethereum und Bitcoin abdeckt.
Risiken und Compliance-Herausforderungen
Der US-Vorschlag sieht klare Compliance-Richtlinien vor: Vermögensverwalter müssen sicherstellen, dass Kryptowerte in 401(k)-Plänen auf Cold Storage-Servern gespeichert werden und tägliche Transparenzberichte abliefern. In der Schweiz gelten seit 2024 die nDSG-Verordnungen, die auch für Kryptowährungen strengere Meldepflichten vorsehen. Treuhänder müssen hierbei aufpassen, dass sie nicht gegen die DSG-Grundverordnung verstoßen, insbesondere bei der Speicherung von privaten Schlüsseln.
Technologische Voraussetzungen
Die Umsetzung der US-Regelung erfordert leistungsstarke KI-Tools. Fidelity setzt beispielsweise auf ein eigenes KI-Modell, das Echtzeit-Bewertungen von Kryptowerten durchführt. In der Schweiz arbeiten Unternehmen wie Bexio an Lösungen zur automatisierten Risikobewertung von Kryptowerten. Ein aktueller Benchmark-Vergleich zeigt, dass Open-Source-Modelle wie Llama 3 in der Schweiz bereits 80 % der Genauigkeit von GPT-4 erreichen, aber bei Latenzen um 30 % langsamer sind.
Praxisbeispiel: Treuhänder in der Schweiz
Ein Treuhänder aus Zürich, der 2025 einen Kunden fragte, ob Kryptowährungen in die Pensionskasse aufgenommen werden könnten, erhielt von der FINMA die klare Antwort: «Nicht ohne zusätzliche Sicherheitsgarantien». Der Treuhänder entschied sich stattdessen für eine Tokenisierung von Immobilienanteilen, die durch die Swiss Digital Asset Regulation (SDAR) abgesichert ist. «Kryptowerte sind noch zu unklar reguliert», sagt der Treuhänder. «Wir bevorzugen Lösungen mit klarer Rechtsgrundlage.»
Quelle: Cointelegraph — Dieser Artikel wurde automatisch mit KI erstellt und automatisiert auf Faktenkonformität mit der Originalquelle geprüft. Er wurde nicht individuell redaktionell geprüft.
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References
- [1]NewsCredibility: 7/10Cointelegraph. "US Labor Department takes step toward including crypto in 401(k)s." March 31, 2026.
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Originalquelle
Dieser Artikel basiert auf US Labor Department takes step toward including crypto in 401(k)s (Cointelegraph)


